Verschluckbare Kleinteile: Rapex warnt vor Baby Greifling „Regenbogen“ von Heimess

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über Gefahren durch verschluckbare Kleinteile. Betroffen von der Warnung ist der Baby Greifling „Regenbogen“ der Marke Heimess

[ig_notice style=“alert“]UPDATE vom 07.11.2016 – Heimess informiert

Es handelt sich um die Charge 1994184, die von November 2015 bis April 2016 ausgeliefert wurde. In Deutschland wurden davon 240 Stück verkauft.

Alle anderen Chargen sind von diesem Mangel keinesfalls betroffen.

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Wir empfehlen dringend, betroffene Greiflinge auf Vollständigkeit zu überprüfen und aus der Reichweite von Kleinkindern zu entfernen

 

achtungÜbersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2016 – Bilder anklicken für Detailansicht


Rapex Wochenmeldung: 44 / 2016
Rapex Nummer: A12/1412/16
meldender Mitgliedsstaat: Österreich
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Babygreifling
Marke: Heimess
Name: Greifling Regenbogen
Artikelnummer: 736740
Lot- oder Chargennummer: unbekannt
Barcode / EAN / GTIN: 4011534367404
Beschreibung: Holzgriffring mit Holzperlen (rot, gelb, blau, dunkelblau, grün) auf blauer Kordel, mit einer kleinen Glocke am Rand des Ringes; Kartonverpackung, Produkt geheftet auf Kartonrücken.
Herkunftsland: Deutschland
Risikoeinschätzung: ernst
Produktrisiko: Die Perlen können sich leicht vom Spielzeug lösen. Kleine Kinder können sie in den Mund nehmen und verschlucken. 
Weiteres: Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und der europäischen Norm EN 71-1
Maßnahmen: Rücknahme des Produkts aus dem Markt (Einzelhändler)

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2016

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2016

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

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