Rapex-Meldung: Erstickungsgefahr durch Kleinteile bei Holz Kugelbahn von Haba
Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über mögliche Gefahren durch Kleinteile bei einer Holz Kugelbahn von Haba. Der Meldung aus den Niederlanden zufolge können sich unter Umständen die grünen Kugeln im oberen Bereich der Kugelbahn lösen und von Kleinkindern in den Mund genommen und verschluckt werden.
Wer eine solche Kugelbahn besitzt, sollte die oben angebrachten drei grünen Kugeln auf Festigkeit hin überprüfen. Wenn diese sich drehen oder anderweitig bewegen lassen, die Kugelbahn bitte aus der Reichweite von Kleinkindern entfernen. Verunsicherten Eltern bietet HABA natürlich eine Rücknahme an. Alternativ können die losen Kugeln auch abgezogen werden und die Kugelbahn weiter verwendet werden – Kontakt >
Haba Verbraucherinformation zur Kugelbahn Klick-Klack >
Übersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2016 – Bilder anklicken für Detailansicht
Rapex Wochenmeldung: | 40 / 2016 |
Rapex Nummer: | A12/1269/16 |
meldender Mitgliedsstaat: | Niederlande |
Kategorie: | Spielzeug |
Produkt: | Kugelbahn |
Marke: | HABA |
Name: | Klick-Klack |
Artikelnummer: | TL72802 |
Lot- oder Chargennummer: | unbekannt |
Barcode / EAN / GTIN: | 4010168035802 |
Beschreibung: | Holz Kugelbahn in Karton verpackt |
Herkunftsland: | Deutschland |
Produktrisiko: | Die kleinen grünen Kugeln auf dem Spielzeug können sich lösen. Ein Kind konnte sie in den Mund stecken und verschlucken |
Weiteres: | Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und der Europäischen Norm EN 71-1 |
Maßnahmen: | Verbot der Vermarktung sowie Begleitmaßnahmen |
Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2016
Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.
Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2016
Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!