Rapex-Meldung: Erstickungsgefahr durch Kleinteile bei Geburtstagskerze von Bino

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über Gefahren für Kleinkinder durch verschluckbare Kleinteile. Betroffen ist der abgebildete Artikel Geburtstagskerzenhalter von Bino. 

Grundsätzlich sind diese sog. Geburtstagszüge o.Ä. nicht als Spielzeug geeignet und sollten außerhalb der Reichweite von Kleinkindern aufbewahrt werden.

 

achtungÜbersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2016 – Bilder anklicken für Detailansicht


Rapex Wochenmeldung: 40 / 2016
Rapex Nummer: A12/1271/16
meldender Mitgliedsstaat: Deutschland
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Geburtstagskerze
Marke: Bino
Name: Geburtstagskerze
Artikelnummer: 9981062
Lot- oder Chargennummer: unbekannt
Barcode / EAN / GTIN: 4019359810624
Beschreibung: Mehrfarbiges Holz-Spielzeug in Tierform auf vier Rädern. Ein Kerzenhalter ist auf dem Rücken des Tieres befestigt.
Herkunftsland: China
Produktrisiko: Kleinteile können sich vom Spielzeug lösen. Ein kleines Kind kann diese in den Mund nehmen und schlimmstenfalls ersticken
Weiteres: Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und der europäischen Norm EN 71-1
Maßnahmen: Behördliches Verkaufsverbot und weiterführende Maßnahmen

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2016

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2016

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

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