Da viele Verbraucher die in Grenznähe leben, auch dort einkaufen bitten wir um Beachtung dieser Meldung
Die Divinus GmbH, Waidhofen/Ybbs, informiert über eine Maßnahme des vorbeugenden Verbraucherschutzes zum Artikel „ABY Bio-Schönheit Goldhirsenkeimlingsmehl“, nachdem im Zuge einer Routineanalyse erhöhte Werte an Tropanalkaloiden festgestellt wurden.
Möglicherweise war das Produkt auch in Deutschland erhältlich!
Produkt: ABY Bio-Schönheit
Inhalt: 250 g
EAN: 5999082306344
Mindesthaltbarkeitsdatum: 31.10.2016
Einer Unternehmensmitteilung zufolge ist das Produkt nicht zum Verzehr geeignet, da im Zuge einer Routineanalyse erhöhte Werte an Tropanalkaloiden festgestellt wurden. Diese könnten etwa bei Vorschulkindern zu Erhöhungen der Herzfrequenz, Anregung des zentralen Nervensystems, Benommenheit, Übelkeit oder Kopfschmerzen führen.
Die Ware wurde bereits aus dem Verkauf genommen und kann nicht mehr in Umlauf gelangen.
Verbraucher können vorhandene Packungen in den jeweiligen Verkaufsstellen retournieren, der Kaufpreis wird auch ohne Kassenbon Erstattet.
Verbraucherfragen & Hotline
Konsumentenhotline: 07442 20500 43
Email: kundenservice@divinus.at
[ig_notice style=“error“]TA’s sind natürlich vorkommende Inhaltsstoffe bestimmter Pflanzen wie etwa dem Bilsenkraut, Stechapfel oder der Tollkirsche. Mehr als 200 verschiedene Tropanalkaloide wurden nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) bislang identifiziert, deren Langzeitwirkungen noch lang nicht erforscht sind.
TA haltige Pflanzen gedeihen gut auf nährstoffreichen Böden. In der Bio-Landwirtschaft wird dieser Beiwuchs nicht einfach mit Pestiziden oder Herbiziden weggespritzt. Dadurch gelangen bei der Ernte immer wieder Samenkörner von Bilsenkraut oder Stechapfel in das Erntegut und sorgen so für teils mehr oder weniger belastete Getreideprodukte.
Für die Risikobewertung hat die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine akute Referenzdosis (ARfD) als gesundheitsbezogenen Richtwert in Höhe von 0,016 µg/kg Körpergewicht (KG), bezogen auf die Summe von (-)-Hyoscyamin und (-)-Scopolamin abgeleitet
Stellungnahme Nr. 035/2014 des BfR vom 13. November 2013[/ig_notice]
Rückgabe? Ja | Rückerstattung? Ja | Kassenbon notwendig? Nein |