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Nordrhein-Westfalen: Hygiene-Ampel zeigt Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen

Kabinett beschließt neues Transparenz-System für die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen. Minister Remmel: „Mehr Durchblick durch Einblick für Verbraucherinnen und Verbraucher“

Die Landesregierung will mit einem neuen Transparenz-System für die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen den Verbraucherschutz stärken und gut arbeitenden Lebensmittelbetrieben einen Wettbewerbsvorteil ermöglichen. Zugleich soll durch die landesweite Veröffentlichungen der Kontroll-Ergebnisse die weiterhin hohen Beanstandungsquoten gesenkt werden. „Andere Länder, wie etwa Dänemark, machen uns vor, wie diese Zahlen gesenkt werden können – mit mehr Transparenz. Wir stärken damit den Verbraucherschutz und führen ein System ein, durch das sich die guten und redlich arbeitenden Betriebe einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können. Daher kennt das neue System nur Gewinnerinnen und Gewinner“, sagte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel bei der Vorstellung des neuen Systems in Düsseldorf.

Nach dem erfolgreich verlaufenden Pilotversuch in Bielefeld und Duisburg will die Landesregierung das Transparenzsystem (Kontrollbarometer/ „Hygiene-Ampel“) mit einer Übergangsfrist von 36 Monaten, in denen die Ergebnisse bereits freiwillig ausgehängt werden können, in ganz Nordrhein-Westfalen bei rund 150.000 Betrieben verpflichtend einführen. Das Kabinett hat den Gesetzesentwurf gebilligt und damit den Weg für die parlamentarische Beratung frei gemacht. Nach der Übergangsfrist sollen Verbraucherinnen und Verbraucher an jedem Café, an jeder Bäckerei, jedem Restaurant und jedem Lebensmittelmarkt anhand des neuen Transparenz-Systems in Ampel-Farben sehen können, wie die letzten amtlichen Betriebskontrollen ausgefallen sind. Nicht nur die Betriebe sind betroffen, die Lebensmittel an die Verbraucherinnen und Verbraucher direkt abgeben. Firmen, die keinen direkten Kunden-Kontakt haben, wie etwa Lebensmittelhersteller- oder Weiterverarbeiter-Betriebe, werden ihr Kontrollergebnis auf ihrer Internetseite veröffentlichen.

Veröffentlichungen zeigen Wirkung

Ein Pilotversuch der Verbraucherzentrale NRW in Duisburg und Bielefeld im Bereich der Gastronomie hat in den letzten Jahren positive Ergebnisse erzielt. Die Mehrzahl Betriebe hat sich schon nach relativ kurzer Zeit verbessert. „Der Pilotversuch der Verbraucherzentrale NRW war ein voller Erfolg und hat gezeigt, welche Vorteile die Veröffentlichung für alle mit sich bringt“, sagte Minister Remmel. „Das geplante System schafft Transparenz, Sicherheit und Vertrauen und fördert einen positiven Wettbewerb. Gleichzeitig erhöhen wir den Druck auf die schwarzen Schafe, die ganze Branchen in Verruf bringen.“

Risikopunkte bestimmen Ampel-Einstufung

Eine Arbeitsgruppe der Verbraucherschutzministerkonferenz unter Federführung von Nordrhein-Westfalen hat den Entwurf ausgearbeitet. Bei den regelmäßigen amtlichen Kontrollen werden sogenannte Risikopunkte vergeben. Je mehr Verstöße gefunden werden, desto mehr Punkte erhält der Betrieb. Das Transparenz-System in Form der Ampel-Farben erkläre sich selbst, betonte der Minister, und es könne ohne große Zusatzkosten oder Aufwand eingeführt werden, denn die Ergebnisse lägen durch die amtliche Lebensmittelüberwachung in jeder Kommune bereits vor „Wir schaffen mit einem minimalen Zusatzaufwand ein Maximum an Nutzen“, sagte Minister Remmel.

Die Skala ist in drei Risiko-Gruppen unterteilt, die durch Farben symbolisiert werden:

Grün = Null bis 36 Punkte
„Anforderungen erfüllt“ (keine oder wenige geringfügige Mängel)

Gelb = 37 bis 54 Punkte
„Anforderungen teilweise erfüllt“ (mehrere geringfügige oder einzelne schwerwiegende Mängel)

Rot = 55 bis 73 Punkte
„Anforderungen unzureichend erfüllt“ (mehrere schwerwiegende Mängel)

Ein Pfeil zeigt das genaue Ergebnis auf der Skala an. Zusätzlich sollen das Abschneiden in den einzelnen Kontroll-Kategorien sowie die Ergebnisse der drei letzten Kontrollen gezeigt werden. Der jeweilige Betrieb ist verpflichtet, das Kontrollbarometer nach einer technisch bedingten Übergangsphase von 36 Monaten verpflichtend für Kundinnen und Kunden leicht zugänglich zu machen, auf seiner Homepage und in seinem Ladengeschäft. Bei Einstufungen im gelben oder roten Bereich kann der Betrieb eine kostenpflichtige Nachkontrolle innerhalb von drei Monaten beantragen. Schon in der Übergangsphase können die Betriebe die Ergebnisse der Kontrolle freiwillig öffentlich machen und sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Bundesregierung blockiert seit 2011 Bundesregelung

Bereits auf der Verbraucherschutzministerkonferenz im Mai 2011 hatten sich die Fachministerinnen und Fachminister für die Einführung eines solchen Transparenz-Systems in Deutschland ausgesprochen und die Bundesregierung aufgefordert, die notwendigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen. Allerdings blockiert das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium seit dieser Zeit die Umsetzung der Beschlüsse des Verbraucherschutzministerkonferenz. „Es ist schon ein großer Affront, dass weder Ilse Aigner noch ihr Nachfolger Christian Schmidt den mehrfachen Aufforderungen der Länder nachgekommen sind“, kritisierte Minister Remmel. „Daher ziehen wir als Land nun die Konsequenz aus dieser Verweigerungshaltung und gehen voran – im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie im Interesse der Betriebe, die gute und ehrliche Arbeit ableisten“, fügte der Minister an. Auch der Landtag hat mit Beschluss vom 14. Februar 2014 mehr Transparenz gefordert. Minister Remmel: „Mit dem Gesetzentwurf kommen wir dem Beschluss des Landtages nach“.

Freiwilliges Smiley-System setzt sich nicht durch

Vor gut drei Jahren hat das Verbraucherschutzministerium das freiwillige Smiley-System der Vorgängerregierung für Betriebe, die Lebensmittel verarbeiten, gestoppt und eine negative Bilanz dieses Pilotversuches gezogen. An dem freiwilligen Smiley-System hätten lediglich rund 480 Lebensmittelunternehmen teilgenommen, von mehr als 93.000 Dienstleistungsbetrieben in ganz NRW. „Wir sehen an diesem Smiley-Versuch, dass sich die freiwillige Transparenz weder durchgesetzt, noch dass sie zu einem nennenswerten Rückgang bei den Beanstandungen geführt hat“, sagte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel. „Von dem nun geplanten und verpflichtenden Transparenz-System werden landesweit alle Lebensmittelbetriebe betroffen sein, so dass wir mittelfristig eine deutliche Reduzierung der Beanstandungen erwarten können.“

Das Smiley-Projekt hatte die Vorgängerregierung im Jahr 2007 auf der Basis der Freiwilligkeit gestartet. Gastronomiebetriebe und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung wie Betriebskantinen oder Krankenhausküchen sowie Fleischereien und Bäckereien konnten den Smiley beantragen, wenn sie bei den regelmäßigen amtlichen Lebensmittelkontrollen gut oder sehr gut abgeschnitten haben. Allerdings verlief das Projekt insofern erfolglos, weil sich nur 14 Kommunen daran beteiligt haben und es von den Betrieben nur in einem sehr geringem Umfang angenommen wurde.

Weitere Informationen:

Quelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0

Kategorien: Blog
Stichwörter: KontrollenLebensmittel
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