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Rapex-Meldung: Gefährliche Verwechslungsgefahr bei Liquid für E-Zigaretten

Kategorien: Genussmittel

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über eine potentielle Verwechslungsgefahr bei diesem Liquid für E-Zigaretten. Außerdem werden Kennzeichnungsmängel beanstandet. 

Vor allem für Kinder dürfte es hier sehr schnell zu einer Verwechslung kommen, denn die Verpackung, wie auch der Geruch hat gerade für Kinder eindeutig eine anderere Bedeutung. Das Liquid ist auch hierzulande erhältlich

Grundsätzlich sollten Liquids für E-Zigaretten immer so aufbewahrt werden, dass Kinder diese auf keinen Fall erreichen können!

 

Übersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2016 – Bilder anklicken für Detailansicht


Rapex Wochenmeldung: 31 / 2016
Rapex Nummer: A12/0929/16
meldender Mitgliedsstaat: Italien
Kategorie: chemische Produkte
Produkt: Liquid für E-Zigaretten
Marke: Quickie
Name: Milk and Chocolate
Typ: 6 mg Nikotin
Lot- oder Chargennummer: unbekannt
Barcode / EAN / GTIN: unbekannt
Beschreibung: Liquid für E-Zigaretten. Außenverpackung: ein Behälter aus gelbem Kunststoff mit einem Klebeetikett. Innen gibt es eine Flasche mit Flüssigkeit für elektronische Zigaretten, sowie zwei Flaschen, die leer sind
Herkunftsland: United States
Produktrisiko: Das Produkt enthält Nikotin was jedoch nicht ausreichend auf dem Etikett angegeben ist. Die Flasche mit dem Gemisch hat kein ausreichendes Etikett; Daher hat der Benutzer keine Informationen zu den entstehenden Gefahren, wenn das Produkt in Kontakt mit der Haut kommt, oder wenn es eingenommen wird. Darüber hinaus kann das Produkt irreführend für die Verbraucher sein, da es sich auf ein Getränk bezieht – sowohl hinsichtlich der Verpackung als auch in Bezug auf die organoleptischen Eigenschaften, das heißt intensives Aroma von Kakao.
Weiteres: Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen (CLP) und den Anforderungen der Richtlinie 87/357/EEC Es besteht verwechslungsgefahr und somit eine Gefährdung für die Gesundheit oder Sicherheit von Verbrauchern
Maßnahmen: Behördliches Verbot der Vermarktung sowie Begleitmaßnahmen

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2016

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2016

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

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