Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über ernsthafte Verletzungsgefahren, die durch diese Kinder-Hollywood-Schaukel von DEUBA verursacht werden könnten.
Besitzern einer solchen Schaukel empfehlen wir, diese nicht mehr zu verwenden und bei den jeweiligen Händlern mit Hinweis auf die europäische Warnmeldung zu reklamieren.
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2016 – Bilder anklicken für Detailansicht
Rapex Wochenmeldung: | 27 / 2016 |
Rapex Nummer: | A12/0834/16 |
meldender Mitgliedsstaat: | Tschechische Republik |
Kategorie: | Spielzeug |
Produkt: | Kinder Hollywoodschaukel |
Marke: | DEUBA |
Name: | Kinder Hollywoodschaukel Rot, Beetle |
Artikelnummer: | Art. 100081; E/05 Farbe: Rot |
Lot- oder Chargennummer: | – |
Barcode / EAN / GTIN: | 4250525300420 |
Beschreibung: | – |
Herkunftsland: | Deutschland |
Produktrisiko: | Während Kinder schaukeln, kann diese kippen. Kinder können durch das Metalldach der Schaukel getroffen werden. Dies kann Verletzungen am Kopf und Hals verursachen |
Weiteres: | Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und der europäischen Norm EN 71-8 |
Maßnahmen: | Maßnahmen durch die Behörden angeordnet: Verbot der Vermarktung und weitere Maßnahmen |
Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2016
Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.
Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2016
Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!