Rapex-Meldung: Verletzungsgefahr – Warnung vor Babybettchen von roba
Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über ganz erhebliche Verletzungsgefahren bei diesem Babybett der „roba baumann gmbh“. Das GS-Zeichen wurde inzwischen entzogen.
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Erhältlich waren die unter dem Namen „Room Bed“ angebotenen Beistellbettchen in verschiedenen Varianten. Der Meldung zufolge ist die Batch- oder auch Chargennummer 1/2014 betroffen. Diese findet sich auf der Aufbauanleitung und auf der Unterseite des Lattenrosts. Wir empfehlen Eltern jedoch dringend, sich bei vorhandenen Bettchen mit nicht mehr feststellbarer Chargennummer grundsätzlich an den Hersteller zu wenden !
[ig_icon icon=“genericon-notice“ size=“large“]Übersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2016 – Bilder anklicken für Detailansicht
Rapex Wochenmeldung: | 14 / 2016 |
Rapex Nummer: | 3 A12/0402/16 |
meldender Mitgliedsstaat: | Deutschland |
Kategorie: | Babyartikel und Kinderausstattung |
Produkt: | Babybett |
Marke: | roba |
Name: | RoomBed |
Artikelnummer: | 16201 |
Lot- oder Chargennummer: | Batch 1/2014 |
Barcode / EAN / GTIN: | unbekannt |
Beschreibung: | Baby Holzbett mit Stoff Seitenteil, als Beistellbett |
Herkunftsland: | Deutschland |
Produktrisiko: | Die seitlichen Querstreben des Kinderbettes können leicht brechen oder sich aus der Verankerung lösen. Ein Kleinkind kann Verletzungen von dadurch entstehenden Splittern davontragen, ferner besteht die Gefahr, dass sich das Kind den Kopf in der entstandenen Lücke einklemmen kann |
Weiteres: | Produkt entspricht nicht den europäischen Normen EN 716 und EN 1930 |
Maßnahmen: | Zwangsmaßnahmen : Verbot der Vermarktung und Begleitmaßnahmen |
Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2016
Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.
Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2016
Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!