Rapex-Meldung: Strangulationsgefahr durch Bernsteinkette für Babys

Bei diesen baltischen Bernsteinketten – auch als Zahnungshilfen bekannt – besteht Strangulatiuonsgefahr. Dies melden die französischen Behörden, sollte sich das Kind mit der Kette an einem unbeweglichen Gegenstand verfangen.

Bei Müttern ist Bernstein als „Zahnungshilfe“ beliebt: Eine Bernsteinkette um den Hals des Babys gelegt, soll dem Kind das Zahnen erleichtern und ihm die Schmerzen nehmen, wenn es die Kette in den Mund nimmt. Bernstein soll nämlich entzündungshemmend wirken. Wissenschaftliche Belege hierfür fehlen.

Bernsteinketten sind wie andere Halsketten auch für Babys und Kleinkinder wegen der Strangulationsgefahr nicht geeignet. Todesfälle sind beschrieben. Zerreißt die Kette, so können die Steine weiterhin verschluckt oder eingeatmet werden und damit eine ernstzunehmende Erstickungsgefahr bedeuten.

 

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Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2016 – Bilder anklicken für Detailansicht


Rapex Wochenmeldung: 13 / 2016
Rapex Nummer: 13 A12/0386/16
meldender Mitgliedsstaat: Frankreich
Kategorie: Babyartikel und Kinderausstattung 
Produkt: Bernsteinkette
Marke: ambre
Name: Le collier pour bébé (‚Babies‘ amber necklace‘)
Artikelnummer: BEBE CHIPS COGNAC 
Lot- oder Chargennummer: ref. 34770
Barcode / EAN / GTIN: 3660341347706
Beschreibung: Bernstein Halskette für Babys in Blisterverpackung; unregelmäßig geformte Steinchen jeweils durch einen Knoten getrennt; Kunststoff-Clip-Verschluss.
Herkunftsland: Deutschland
Produktrisiko: Der Verschluss der Kette reißt nicht leicht genug, wenn dieser unter Zug steht, so dass die Gefahr der Strangulation besteht.
Weiteres:  unbekannt
Maßnahmen: Freiwillige Maßnahmen:
Rücknahme des Produkts vom Markt
Rückruf des Produkts von Endbenutzern

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2016

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2016

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

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