X

Rückruf: Insektizid in Müller-Thurgau Wein des Weingutes Jan Ulrich

Kategorien: Lebensmittel

Derzeit läuft ein Rückruf von Müller-Thurgau Wein des Weingutes Jan Ulrich mit Sitz in Diesbar-Seußlitz (Sachsen). Grund für den Rückruf ist der Nachweis eines Insektizides. 

[ig_icon icon=“genericon-notice“ size=“large“] Betroffener Artikel


Produkt: 2015er Müller-Thurgau
Hersteller / Inverkehrbringer: Weinkellerei Jan Ulrich
Grund: Insektizid


Zuvor wurden bereits einige tausend Liter Goldriesling des Weingut’s Ulrich behördlich gesperrt.

Am 28. Januar hatte der Weinbauverband Sachsen e.V. – dem allerdings die betroffene Weinkellerei nicht angehört – in einer Pressemitteilung mitgeteilt:

Bereits im September letzten Jahres untersuchte die Landesuntersuchungsanstalt die betroffene Traubencharge (Goldriesling / anm.d. Redaktion) und stellte dabei Spuren des Insektizids mit dem Wirkstoff Dimethoat fest. Sofort nach dem Vorliegen des Untersuchungsergebnisses wurde noch lange vor der Abfüllung in Flaschen die Traubencharge gesperrt. Eine Gefährdung der Verbraucher bestand also zu keinem Zeitpunkt, der Wein war und ist nie in den Handel gelangt“, erläutert Weinbauverbandschef Christoph Reiner.

Nun hat sich herausgestellt, das auch bereits in Flaschen abgefüllter 2015er Müller-Thurgau Wein des Weinguts Jan Ulrich betroffen ist. Nach Angaben des zuständigen Landratsamtes ist der Wein zwar bei Händlern angekommen, allerdings nicht in den Verkauf gelangt – eine doch recht widersprüchliche Aussage.

Das Weingut hat scheinbar inzwischen selbst einen Rückruf der betroffenen Flaschen initiiert, dies jedoch im Stillen und ohne Endverbraucherinformation. Derzeit ist der Unternehmer nicht erreichbar (scheinbar auch für das zuständige Landratsamt) – in einer solchen Krisensitaution ein mehr als zu kritisierendes Verhalten.

Monate sind inzwischen vergangen und noch immer unklar ist, wie das Insektizid in den Wein gekommen ist. Das zuständige Landratsamt in Meißen und das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz halten sich nach wie vor bedeckt – Wir können Aufgrund laufender Untersuchungen keine Angaben machen, so der Tenor.

UPDATE 12.02.2016 – So kam das Gift in den Wein >

Eine schriftliche Anfrage an das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz wurde uns bislang nicht beantwortet (Redaktion)

 

Sächsische Zeitung: Sehr lesenswerter Kommentar >>

 

[ig_notice color=“gray“]Hintergrund Dimethoat (Bi 58)

Dimethoat wird als Insektizid gegen Schädlinge wie zum Beispiel Blattläuse, Zikaden, Wanzen aber auch gegen Hausfliegen eingesetzt.

Die Substanz wirkt als starkes Nervengift auf zahlreiche Organismen, darunter alle Insekten, alle Säugetiere und somit auch Menschen. Die Stärke der Wirkung ist von der Masse des Individuums abhängig, da sich Dimethoat im Körper verteilt. Dieses Nervengift wirkt immer dann gefährlich, wenn es zum Zeitpunkt der Aufnahme eine funktionsschädigende Konzentration erreicht. Für behandelte Pflanzen, die zum menschlichen Verzehr bestimmt sind, sind je nach Kultur unterschiedlich lange Wartezeit vorgeschrieben. Quelle: wikipedia.de

[/ig_notice]

 

Rückgabe? unbekannt|  Rückerstattung? unbekannt|  Kassenbon notwendig? unbekannt

 

Ähnliche Artikel
X

Datenschutz

Unsere Seiten nutzen Cookies. Diese helfen bei der Bereitstellung unserer Inhalte und Dienste sowie für statistische Zwecke. Dadurch werden aber auch Informationen an Dritte übermittelt. Wenn Sie nicht notwendige Cookies ablehnen, hat das für Sie keinerlei Nachteile!

Datenschutz Einstellungen