Rückruf: Verbrennungsgefahr für Kinder bei Karnevalsartikel „Kettenhaube Lancelot“
Die BEA + Poly Verlags AG ruft den Kinderfasnachtsartikel „Kettenhaube Lancelot“ zurück
Der Fasnachtsartikel entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen für Spielzeuge, denn die Kettenhaube ist leicht entzündbar und stellt in der Nähe von offenen Flammen eine Verbrennungsgefahr dar.
Nach Unternehmensangaben handelt es sich um ein deutsches Produkt, welches in Deutschland als Karnevalsartikel verkauft wird.
Um eventuelle Risiken auszuschliessen und die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten, wird empfohlen, den Artikel nicht zu verwenden. Das Produkt wurde umgehend vom Markt genommen.
Quelle: Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Um eventuelle Risiken auszuschliessen und die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten, empfiehlt das BLV, das Tragen dieses Kostüms zu unterlassen.
Quelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
ACHTUNG: Immer wieder passieren Unfälle mit schweren Verbrennungen durch Faschungskostüme und Zubehör – Infolink >>
Faschingskostüme unterliegen in Europa unterliegen aufgrund des hohen Gefahrenpontentials der Spielzeugrichtlinie 88/378/EWG, in der Schwerentflammbarkeit bei diesen Produkten reglementiert wird
Besonders Gas-Heizstrahler und offene Feuerstellen sind hier im wahrsten Sinne des Wortes „brandgefährlich“