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Rapex-Meldung: Hohe Chrom VI Werte in Herrenschuhen von „Pepe Jeans“

Kategorien: Schuhe
Stichwörter: Pepe JeansSchuhe

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über eine erhebliche Belastung mit Chrom VI in Herrenschuhen der Marke „Pepe Jeans“. Der Meldung zufolge, wurde der Import nach Spanien von den dortigen Behörden aufgrund der Belastung nicht genehmigt. Im Pepe Onlineshop sind die Schuhe allerdings erhältlich. Ob die betroffenen Schuhe auch bei den Handelspartnern in Deutschland erhältlich sind oder waren, konnten wir leider nicht in Erfahrung bringen

Wir empfehlen jedoch dringend – falls vorhanden – die Schuhe nicht weiter zu tragen und ggf. dem jeweiligen Händler mit Hinweis auf die Rapex-Meldung zurückzugeben

 

[ig_icon icon=“genericon-notice“ size=“large“]Übersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2015 – Bilder anklicken für Detailansicht


Rapex Wochenmeldung: 49
Rapex Nummer: 11 A12/1567/15
meldender Mitgliedsstaat: Spanien
Kategorie: Bekleidung, Textilien und Modeartikel
Produkt: Herrenschuhe
Marke: Pepe Jeans
Name: Prime Low
Artikelnummer: PMS 10080, 298 Bordeaux
Lot- oder Chargennummer: unbekannt
Barcode / EAN / GTIN: 8433997274758
Beschreibung: Herren Schnürschuhe in bordeaux-farbigen Leder. Verpackung: Karton, mit Markenaufschrift, Modell, Barcode und Größe (43)
Herkunftsland: Indien
Produktrisiko: Die Menge an Chrom (VI) im Lederfutter und der Innensohle der Schuhe ist zu hoch (Messwert bis zu 14 mg / kg). Chrom (VI) ist als sensibilisierend eingestuft und kann allergische Reaktionen auslösen.
Weiteres: entspricht nicht der Reach Verordnung
Maßnahmen: Zwangsmaßnahmen: Import nach Spanien gestoppt

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2015

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2015

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

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