BAG – Bundesamt für Gesundheit, öffentliche Warnung: Nicht zugelassenes Desinfektionsmittel Barrycidal ® 36
Bern, 20.11.15 – Mangels nachweislicher Wirkung und mangels Zulassung wurde die Abgabe des Desinfektionsmittels Barrycidal ® 36 umgehend gestoppt. Vom Gebrauch wird dringend abgeraten.
Das Bundesamt für Gesundheit wurde vom Kantonalen Labor Zürich über das nicht zugelassene Desinfektionsmittel Barrycidal ® 36 informiert. Die Abgabe des Mittels wurde umgehend gestoppt.
Diese Warnung betrifft das folgende Produkt:
Barrycidal ® 36 Desinfektionsmittel (diverse Gebindegrössen)
Hersteller: Interchem Hygiene GmbH, 8057 Zürich
Das Produkt ist nicht zugelassen als Desinfektionsmittel. Seine Wirkung ist nicht gegen alle angegebenen Organismen nachgewiesen. Zudem fehlen auf der Verpackung die Angaben für eine fachgerechte Verwendung. Es besteht die Gefahr, dass das Produkt falsch eingesetzt wird.
Das BAG warnt, dass bei Verwendung des Produkts die beabsichtigte Desinfektionswirkung nicht sichergestellt ist. Es empfiehlt den Inhabern dringend, es nicht mehr zu verwenden. Reste sind über eine Sammelstelle für Sonderabfälle, eine rücknahmepflichtige Händlerin oder ein berechtigtes Entsorgungsunternehmen zu entsorgen.
Flächen- oder Händedesinfektionsmittel dürfen nur in Verkehr gebracht und beruflich oder gewerblich verwendet werden, wenn sie als Biozidprodukt zugelassen und entsprechend gekennzeichnet sind.
Zugelassene Desinfektionsmittel für Flächen- oder Händedesinfektion sind an der aufgedruckten Zulassungsnummer für Biozidprodukte (CHZxnnnn oder CH-20yy-nnnn) erkennbar. Ob ein Produkt zugelassen ist, kann im Produkteregister der Anmeldestelle Chemikalien unter www.rpc.admin.ch überprüft werden.
Quelle: Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen
Internet: http://www.konsum.admin.ch/