Rapex-Meldung: Strangulationsgefahr bei Mädchen Bikini von BECO
Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über Strangulationsgefahr bei einem Mädchen Bikini von BECO Beermann GmbH
Die Bindekordeln im Nackenbereich können sich bei Aktivitäten des Kindes möglicherweise verfangen und schlimmstenfalls eine Strangulationsgefahr darstellen
Der Meldung zufolge entspricht das Produkt nicht den europäischen Anforderungen der EN 14682
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Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2015 – Bilder anklicken für Detailansicht
Rapex Wochenmeldung: | 42 |
Rapex Nummer: | 20 A12/1284/15 |
meldender Mitgliedsstaat: | Zypern |
Kategorie: | Bekleidung, Textilien |
Produkt: | Mädchen Bikini |
Marke: | BECO |
Name: | unbekannt |
Artikelnummer: | 4606 |
Lot- oder Chargennummer: | unbekannt |
Barcode / EAN / GTIN: | 4013368161012 |
Beschreibung: | Mädchen Bikini in Rottönen der Größe 152 |
Herkunftsland: | Deutschland |
Produktrisiko: | Strangulationsgefahr |
Weiteres: | Die Bindekordeln im Nackenbereich können sich bei Aktivitäten des Kindes möglicherweise verfangen und schlimmstenfalls eine Strangulationsgefahr darstellen. Entspricht nicht der EN 14682 |
Maßnahmen: | Zwangsmaßnahmen: Rücknahme des Produkts vom Markt |
Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2015
Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.
Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2015
Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!