Anwendungs- und Verkaufsverbot für Codein Saft

Dies bestätigt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in einem Feststellungsbescheid an die AbZ-Pharma GmbH . Für codeinhaltige Arzneimittel zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Husten ist aufgrund des Risikos einer Atemdepression ein europäisches Risikobewertungsverfahren durchgeführt worden. Unter anderem ist die Behandlung von Kindern unter 12 Jahren mit codeinhaltigen Arzneimitteln gegen Husten nicht mehr erlaubt.

Arzneimittel Warnung

Betroffen hiervon

Codeinsaft-CT 5 mg/5 ml
Zul.-Nr.: 6298867.00.00

Codeinsaft-CT 5 mg/5 ml, darf daher ab sofort nicht mehr in Verkehr gebracht oder abgegeben werden.

Auch sollte der Empfehlung zufolge Codein nicht bei stillenden Müttern eingesetzt werden, da Codein durch die Muttermilch aufgenommen und weitergegeben werden kann

Hintergrund sind Berichte von schwerwiegenden Nebenwirkungen, wie Atemdepression bei Kindern und Jugendlichen. Außerdem könnten Kinder bzw. Jugendliche Patienten bei denen Vorerkrankungen der Atemwege bestehen, eventuell anfälliger für Codein-bedingte Atemdepressionen sein

[ig_button size=“medium“ color=“blue“ style=“normal“ link=“http://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arzneimittel/Pharmakovigilanz/Risikoinformationen/RisikoBewVerf/a-f/codein-bescheid-20150929.pdf?__blob=publicationFile&v=2″ target=“_blank“]Feststellungsbescheid des BfArM >>[/ig_button]

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