Rückruf: Sicherheitsmangel – Decathlon ruft „B’Twin“ Kinder-Fahrradsitze zurück
Im Rahmen von Qualitätssicherungsverfahren und auf Rückmeldungen des Decathlon Kundenservices hin hat B’TWIN festgestellt, dass der Fahrrad-Kindersitz „B’TWIN 500“ nicht den gewünschten Qualitätsstandards entspricht. Die Entwicklungsabteilung der Marke B’TWIN hat einen möglichen produktionsbedingten Defekt des Anschnallgurtesgurtes festgestellt, so die Decathlon Sportspezialvertriebs GmbH in einer Mitteilung
Kunden, die den Fahrrad-Kindersitz zwischen dem 14. April 2015 und dem 21. August 2015 gekauft haben, sind Sie von diesem Informationsschreiben betroffen und sollten unbedingt den Sitz vor dem weiteren Gebrauch überprüfen.
Vorhandene Kinder Fahrradsitze sollten vor dem nächsten Gebrauch unbedingt überprüft werden
Sehen Sie hier, wie Sie überprüfen können, ob der Anschnallgurt des Kindersitzes betroffen ist
Falls Ihr Kindersitz betroffen ist, darf dieser nicht weiter verwendet werden. Diese Kindersitze können in jeder Decathlon-Filiale gegen Rückerstattung des Kaufpreises für den Kindersitz zurückgegeben werden
Produktbilder: B’TWIN / Decathlon
[ig_icon icon=“genericon-notice“ size=“large“] Betroffener Artikel
Rückruf durch: | Decathlon |
Grund der Warnung: | Sicherheitsmängel |
Produkt: | Kinder Fahrradsitz |
Artikelnummer: | Ref: 8165041 |
Importeur / Hersteller: | B’TWIN |
Verkaufszeitraum: | vom 14. April 2015 bis 21. August 2015 |
Quelle: | Unternehmensmeldung |
Kundenservice: Das Kundendienstcenter steht Montag bis Samstag von 09:00 bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer +49 (0) 6202 9781300 (Anruf vom Festnetz kostenlos) für Fragen jeglicher Art zur Verfügung |
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Rückgabe? Ja | Kassenbon notwendig? Nein | Rückerstattung? Ja |