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Rückruf: Tropanalkaloide in „Pfiff“ Microwellen-Popcorn von Norma

Kategorien: Lebensmittel
Stichwörter: NormaSüßwaren

MHD: 15.10.2016 – Die Lebenmittelkette Norma informiert über den Rückruf von Microwellen-Popcorn des Herstellers Liven S.A.. Wie das Unternehmen mitteilt, wurde im Rahmen einer amtlichen Kontrolle in einer Charge giftige Tropanalkaloide festgestellt 

Gesundheitliche Probleme können der Mitteilung zufolge nicht ausgeschlossen werden

Norma bittet Kunden, vorhandenes Microwellen Popcorn nicht zu verzehren. Betroffene Artikel können auch ohne Kassenzettel gegen Kaufpreiserstattung in jeder Norma Filiale zurückgegeben werden.

Betroffener Artikel


Kategorie: Lebensmittel
Rückruf durch: Liven S.A. via Norma
Grund der Warnung: Tropanalkaloide
Produkt: Microwellen-Popcorn süß
Marke / Name: Pfiff
Inhalt: 300 Gramm
Lot- oder Chargennummer: L 14288
Haltbarkeit (MHD): 15.10.2016
Importeur / Hersteller: Liven S.A.
Quelle: Unternehmensmeldung

Rückgabe? Ja  |  Kassenbon notwendig? Nein |  Rückerstattung? Ja 

[ig_button size=“medium“ color=“red“ style=“normal“ link=“http://produktwarnung.eu/pweu/wp-content/uploads/2015/09/Norma-PFIFF-POPCORN.pdf“ target=“_blank“]Kundeninfo (PDF)[/ig_button]

[ig_notice color=“gray“]Tropanalkaloide (TA)

TA’s sind natürlich vorkommende Inhaltsstoffe bestimmter Pflanzen wie etwa dem Bilsenkraut, Stechapfel oder der Tollkirsche. Mehr als 200 verschiedene Tropanalkaloide wurden nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) bislang identifiziert, deren Langzeitwirkungen noch lang nicht erforscht sind.

TA haltige Pflanzen gedeihen gut auf nährstoffreichen Böden. In der Bio-Landwirtschaft wird dieser Beiwuchs nicht einfach mit Pestiziden oder Herbiziden weggespritzt. Dadurch gelangen bei der Ernte immer wieder Samenkörner von Bilsenkraut oder Stechapfel in das Erntegut und sorgen so für teils mehr oder weniger belastete Getreideprodukte.

Für die Risikobewertung hat die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine akute Referenzdosis (ARfD) als gesundheitsbezogenen Richtwert in Höhe von 0,016 µg/kg Körpergewicht (KG), bezogen auf die Summe von (-)-Hyoscyamin und (-)-Scopolamin abgeleitet.

[/ig_notice]

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