Rückruf: Tropanalkaloide in „Pfiff“ Microwellen-Popcorn von Norma
MHD: 15.10.2016 – Die Lebenmittelkette Norma informiert über den Rückruf von Microwellen-Popcorn des Herstellers Liven S.A.. Wie das Unternehmen mitteilt, wurde im Rahmen einer amtlichen Kontrolle in einer Charge giftige Tropanalkaloide festgestellt
Gesundheitliche Probleme können der Mitteilung zufolge nicht ausgeschlossen werden
Norma bittet Kunden, vorhandenes Microwellen Popcorn nicht zu verzehren. Betroffene Artikel können auch ohne Kassenzettel gegen Kaufpreiserstattung in jeder Norma Filiale zurückgegeben werden.
Betroffener Artikel
Kategorie: | Lebensmittel |
Rückruf durch: | Liven S.A. via Norma |
Grund der Warnung: | Tropanalkaloide |
Produkt: | Microwellen-Popcorn süß |
Marke / Name: | Pfiff |
Inhalt: | 300 Gramm |
Lot- oder Chargennummer: | L 14288 |
Haltbarkeit (MHD): | 15.10.2016 |
Importeur / Hersteller: | Liven S.A. |
Quelle: | Unternehmensmeldung |
Rückgabe? Ja | Kassenbon notwendig? Nein | Rückerstattung? Ja |
[ig_button size=“medium“ color=“red“ style=“normal“ link=“http://produktwarnung.eu/pweu/wp-content/uploads/2015/09/Norma-PFIFF-POPCORN.pdf“ target=“_blank“]Kundeninfo (PDF)[/ig_button]
[ig_notice color=“gray“]Tropanalkaloide (TA)
TA’s sind natürlich vorkommende Inhaltsstoffe bestimmter Pflanzen wie etwa dem Bilsenkraut, Stechapfel oder der Tollkirsche. Mehr als 200 verschiedene Tropanalkaloide wurden nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) bislang identifiziert, deren Langzeitwirkungen noch lang nicht erforscht sind.
TA haltige Pflanzen gedeihen gut auf nährstoffreichen Böden. In der Bio-Landwirtschaft wird dieser Beiwuchs nicht einfach mit Pestiziden oder Herbiziden weggespritzt. Dadurch gelangen bei der Ernte immer wieder Samenkörner von Bilsenkraut oder Stechapfel in das Erntegut und sorgen so für teils mehr oder weniger belastete Getreideprodukte.
Für die Risikobewertung hat die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine akute Referenzdosis (ARfD) als gesundheitsbezogenen Richtwert in Höhe von 0,016 µg/kg Körpergewicht (KG), bezogen auf die Summe von (-)-Hyoscyamin und (-)-Scopolamin abgeleitet.
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