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Rückruf: Listerien – Dringende Warnung vor Schinken- und Wurstprodukten der Firma Sieber

Beachten Sie das Update vom 30.05.2016
Sieber ruft mehr als 200 verschiedene Wurstprodukte zurück >>


Verbraucherschutzministerium rät vom Verzehr von Schinken- und Wurstprodukten der Firma Sieber ab

Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes rät das Bayerische Verbraucherschutzministerium bis auf weiteres davon ab, Schinken- und Wurstprodukte der Firma Sieber, Geretsried, zu konsumieren. Die Schinken und Wurstprodukte sind möglicherweise mit Listerien belastet und gesundheitsgefährdend. Die Produkte sind überregional in Verkehr gelangt.

„Aktuelle Nachweise auf Grundlage der behördlichen Proben liegen für die fünf genannten Wurst- und Fleischwaren vor. Es werden weitere Lebensmittelproben genommen. Der Betrieb wurde umgehend für die weitere Produktion gesperrt. Von der Sperrung sind alle Produkte betroffen, so ein Sprecher des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz auf unsere Nachfrage

[ig_notice color=“red“]UPDATE 15:58 Uhr: Der amtlich angeordnete Rückruf gilt nach Auskunft der Kreisbehörde für alle Produkte des Herstellers!! 

Wursterzeugnisse von Sieber werden unter anderem über die großen Lebensmittelketten (oft unter Eigenmarken „Gut Bartenhof“, „Gut Ponholz“) wie Penny, REWE, Norma, Netto, Edeka, Merkur, Tegut und Andere aber auch über Amazon angeboten. Vorsicht ist auch bei Bedienware an Wursttheken geboten,

Nach Angaben auf der Unternehmenswebsite zählen auch die Flughäfen München und Frankfurt, sowie Großküchen und Kantinen bekannter Automobilmarken, und die Versorgung des Olympiazentrums zu den Abnehmern der Produkte.

Verbraucher können Produkte auch anhand der Betriebsnummer DE BY 10751 EG identifizieren

Sieber fährt auch eine vegetarische Linie, die unter der Bezeichnung „Vegetaris“ angeboten wird. Ob die Warnung des Verbraucherschutzministeriums auch für diese Produkte gilt ist derzeit noch nicht geklärt, wir halten sie aber auf dem Laufenden über die weitere Entwicklung (anm. d. Redaktion)[/ig_notice]

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Die genauen Vertriebswege werden derzeit ermittelt. Das zuständige Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen hat der Firma vorab mündlich untersagt, Ware in Verkehr zu bringen und angeordnet, auf dem Markt befindliche Ware zurückzurufen.

Nach aktuellen Erkenntnissen des Robert-Koch-Instituts (RKI) wird vermutet, dass die unter der Bezeichnung „Original Bayerisches Wammerl“ vertriebenen Produkte der Firma Sieber in Zusammenhang mit einem Listeriose-Ausbruch in Süddeutschland stehen.

Erster Rückruf schon im März

Bereits im März diesen Jahres hatte das Unternehmen einen Rückruf für das Produkt „Original Bayrisches Wacholderwammerl“ durchgeführt, nachdem im Rahmen einer amtlichen Untersuchung eine Kontamination mit Bakterien festgestellt wurde. Warum nun erneut, bzw. noch immer kontaminierte Ware in den Verkauf gelangt ist, werden die zuständigen Behörden zu beantworten haben

Meldung vom März 2016 >>

Das RKI spricht nach molekularbiologischen Erkenntnissen von einer sehr hohen, nach epidemiologischen Erkenntnissen von einer hohen Wahrscheinlichkeit, dass die unter der Bezeichnung
„Original Bayerisches Wammerl“ vertriebenen Produkte in Zusammenhang mit einem Listeriose-Ausbruchsgeschehen im Zeitraum von 2012 bis zum jetzigen Zeitpunkt stehen.

Nachdem umfangreiche amtliche Untersuchungen der bayerischen Lebensmittelüberwachung von derzeit auf dem Markt befindlicher Ware der Firma Sieber heute in fünf weiteren Fällen positive Listerienergebnisse auf verschiedenen Wurstwaren ergeben haben, bestehen hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass von Erzeugnissen der Firma Sieber eine Gefährdung für die Gesundheit der Verbraucher ausgehen kann, auch wenn ein direkter Nachweis von Listerien nicht für sämtliche Produkte der Firma Sieber vorliegt. Die insoweit bestehende Unsicherheit kann aufgrund der beschränkten Möglichkeiten der vollständigen wissenschaftlichen Aufklärung lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche nicht innerhalb der gebotenen Zeit behoben werden.

 

 

[ig_notice color=“red“]ACHTUNG! Gesundheitsgefahr!
Verbraucherinnen und Verbraucher, die eines oder mehrere dieser Produkte erworben haben, sollten unbedingt auf den Konsum verzichten

Listerien können neben Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall nach dem Verzehr betroffener Lebensmittel auch nach längerer Inkubationszeit (z.T. über 3 Wochen) Symptome ähnlich eines grippalen Infekts auslösen. Hierbei ist insbesondere die Gesundheit von Schwangeren, kleineren Kindern und Immungeschwächten gefährdet. Sollten oben genannte Symptome auftreten, suchen Sie umgehend Ihrem Hausarzt auf.

Eine Listeriose verläuft bei gesunden Menschen meist harmlos oder wird sogar kaum bemerkt. Werden besonders viele Erreger aufgenommen, kann es zu Fieber und Durchfällen kommen. Kleinkinder oder Menschen mit geschwächter Immunabwehr, wie frisch Operierte, Aids- oder Krebspatienten und Diabetiker können schwer erkranken.

Der Ausbruch der Erkrankung kann bis zu acht Wochen nach Aufnahme der Bakterien erfolgen. Listerien können Sepsen („Blutvergiftungen“) oder Meningitiden (Hirnhautentzündungen) verursachen, die mit Antibiotika behandelt werden können, aber dennoch in 30 Prozent der Fälle zum Tode führen.

Besonders bei Schwangeren ist eine Listeriose sehr gefährlich, da sie fatale Folgen für das ungeborene Kind haben kann. Es kann zu Frühgeburt, schweren Schädigungen oder sogar zum Absterben des Fötus kommen. Die Schwangere hingegen bemerkt die Erkrankung oft nicht einmal.[/ig_notice]

[ig_button size=“medium“ color=“red“ style=“normal“ link=“http://produktwarnung.eu/pweu/wp-content/uploads/2016/02/verbrauchertipps_schutz_vor_lebensmittelbedingten_infektionen_mit_listerien.pdf“ target=“_blank“]PDF – Schutz vor Infektionen mit Listerien[/ig_button]

 

Rückgabe? Ja |  Rückerstattung? Ja |  Kassenbon notwendig? Nein

 

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